Allgemeine Geschäftsbedienungen (AGB)
E&P Solutions OG
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen E&P Solutions, im Folgenden „E&P Solutions“, und den Kunden (Unternehmen, B2B).
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn E&P Solutions diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn E&P Solutions diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.
2.2. Mündliche Vereinbarungen sind nicht verbindlich. Es wird in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung benötigt.
2.3. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen während eines Projekts müssen separat geprüft und in einer Zusatzvereinbarung schriftlich festgehalten werden.
2.4. Verzögerungen durch Änderungen werden schriftlich festgehalten und vom Kunden bestätigt.
2.5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
2.6. Für größere Projekte (z. B. ERP-Implementierungen) wird ein zusätzlicher schriftlicher Vertrag abgeschlossen, der die individuellen Anforderungen, Fristen und Abnahmebedingungen regelt.
3. Leistungsbeschreibung
3.1. E&P Solutions OG bietet Dienstleistungen in den Bereichen:
- Prozessberatung und Optimierung
- Implementierung von ERP-Systemen
- Website-Erstellung und SEO-Optimierung
- Social-Media-Beratung, -Betreuung und -Kampagnenmanagement
- Laufender Support durch Support- und Betreuungspakete
3.2. Die von E&P Solutions OG erstellten Ergebnisse (z. B. Beratungsberichte, Websites, Social-Media-Kampagnen) sind als Empfehlungen und Unterstützungstools zu sehen. Es wird ausdrücklich keine Erfolgsgarantie übernommen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für geschäftliche Entscheidungen auf Basis dieser Empfehlungen.
3.3. Nach Abschluss eines Projekts erhält der Kunde:
- Einen Bericht mit den Projektergebnissen
- Einen Abschlussbericht
- Ein Projekthandbuch mit allen notwendigen Unterlagen (z. B. Konfigurationen, Dokumentationen)
3.4. Laufende Leistungen (z. B. Support-Pakete) verlängern sich nicht automatisch und enden nach einem Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Dokumente und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
4.2. Werden die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt, verlängern sich die Fristen entsprechend. E&P Solutions behält sich vor, durch den Kunden verursachte Verzögerungen mit zusätzlichen Kosten zu berechnen.Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug ist. Verzögerungen durch den Kunden entbinden E&P Solutions OG von jeglicher Haftung für daraus resultierende Lieferverzögerungen.
4.3 Für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, haftet E&P Solutions OG nicht.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise basieren auf einem festen Stundensatz oder einem individuell vereinbarten Pauschalpreis und werden im jeweiligen Angebot transparent ausgewiesen.
5.2. Zahlungen für Odoo-Implementierungsprojekte erfolgen in drei Raten:
- 50 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Projektstart, fällig innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung.
- 40 % nach einer im Projekt definierten Zwischenlieferung (siehe Dienstleistungsvereinbarung).
- 10 % bei Abschluss und finaler Übergabe.
5.3. Zahlungen für Entwicklungsleistungen (z. B. individuelle Odoo-Module, Schnittstellenprogrammierung etc.) sind zu 100 % im Voraus zu leisten. Eine Beauftragung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
5.4. Nicht genutzte Stunden aus einem Zeitkontingent oder Support-Abonnement verfallen mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Darüber hinausgehende Leistungen werden zu den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
5.5. Projektverzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden (z. B. fehlende Zuarbeit, nicht wahrgenommene Termine), können zu einem Mehraufwand führen und werden entsprechend zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.6. Falls nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers rechtfertigen, ist E&P Solutions OG berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen und Vorauszahlungen oder geeignete Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist E&P Solutions OG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen sofort abzurechnen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen berechtigter Leistungsverweigerung sind ausgeschlossen (§ 1052 ABGB).
6. Nutzungsrechte
6.1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an allen erstellten Ergebnissen.
6.2. E&P Solutions darf den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenz für Marketingzwecke nutzen, jedoch ohne Projektdetails zu veröffentlichen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
7. Haftung
7.1 Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen für einfache Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, sofern nicht eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und darf in keinem Fall den Auftragswert der jeweiligen Leistung übersteigen.
Schadenersatzforderungen verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber spätestens 8 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden durch Drittanbieter (z. B. Hosting-Provider, Social-Media-Plattformen, Software-Fehlfunktionen) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Eine Vertragsauflösung ist nur dann möglich, wenn eine Verbesserung objektiv nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.
Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. In diesem Fall sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Software-Implementierungen sowie für erstellte Prozessdokumentationen 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Reine Beratungsleistungen unterliegen keiner Gewährleistung, sondern der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Übergeber nicht verpflichtet ist, Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.
9. Vertraulichkeit
9.1 Vertrauliche Informationen werden nicht ohne schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.
10. Kündigung, Rücktritt und Stornierung
10.3. Im Falle eines Abbruchs erhält der Kunde alle bis dahin fertiggestellten Arbeitsergebnisse.
10.4 Das Support-Paket hat eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
11. Höhere Gewalt (Force Majeure)
E&P Solutions haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
12. Gerichtsstand und Streitbeilegung
12.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
12.2. Gerichtsstand ist Linz, Österreich.
12.3. Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich beide Parteien, ein Mediationsverfahren oder eine Schlichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten durchzuführen.Die Kosten des Mediationsverfahrens tragen beide Parteien zu gleichen Teilen. Sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt der Rechtsweg offen.